Allgemeine Geschäftsbedingungen - Czech Blades s.r.o.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter ebenfalls nur „Bedingungen“ genannt) bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen Czech Blades s.r.o., mit Sitz in Jevíčko, Brněnská 559, 569 43, Identifikationsnummer: 26933870, eingeschrieben im Handelsregister, geführt durch das Bezirksgericht in Hradec Králové, Abteilung C, Einlage 21599, als Verkäufer (weiter nur „Verkäufer“ genannt) und dem Kunden als Käufer.

 1. Gegenstand des Vertrags

Der Gegenstand des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist vor allem die Verpflichtung des Verkäufers, dem Kunden unter den vereinbarten Bedingungen die vereinbarte Ware zu liefern und das Eigentumsrecht für die Ware auf den Kunden zu übertragen, und die Verpflichtung des Kunden, für die Lieferung der Ware und die Übertragung des Eigentumsrechts für die Ware dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergibt sich aus dem Wortlaut des Kaufvertrags und den Bedingungen.

 2. Entstehung des Vertrags

2.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden entsteht entweder auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags oder aufgrund einer Bestellung der Waren vonseiten des Kunden und der Einwilligung des Verkäufers die spezifizierte Ware in der Bestellung zu liefern. Mit der Entstehung des Vertragsverhältnisses entsteht dem Verkäufer die Pflicht, die Ware gemäß den vereinbarten Bedingungen zu liefern und dem Kunden entstehen die Pflichten, die Ware zu bezahlen und abzunehmen.

2.2. Es ist möglich, die Bestellung persönlich in dem Betrieb des Verkäufers, schriftlich oder per E-Mail durchzuführen. Die auf diesen Wegen durchgeführte Bestellung ist ein verbindlicher Antrag des Kunden zum Abschluss des Kaufvertrags für die Lieferung der Ware. Mit der Durchführung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass ihm jegliche Geschäftsbedingungen bekannt sind und dass er mit ihnen einverstanden ist.

2.3. Die Bestätigung des Einverständnisses des Verkäufers mit der Erfüllung der Bestellung (weiter nur „Bestätigung“ genannt) ist eine Bedingung für die Verbindlichkeit der Bestellung für den Verkäufer. Eine persönlich durchgeführte Bestellung im Betrieb des Verkäufers wird in der Regel so bestätigt, dass dem Kunden vor Ort umgehend eine schriftliche Bestätigung oder die gewünschte Ware ausgehändigt wird. Eine Bestellung, die auf eine andere Weise durchgeführt wurde, wird in der Regel schriftlich oder elektronisch auf die in der Bestellung angegebene Adresse bestätigt.

 3. Lieferung der Ware

3.1. Insofern von den Vertragsparteien oder durch das Gesetz nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, wird die Ware dem Kunden gemäß der Bedingung FCA Incoterms 2020 so geliefert, das sie in dem vereinbarten Termin in dem Betrieb des Verkäufers fertig zum Abholen durch den Kunden resp. seinen Spediteur ist; die Lagermitarbeiter des Verkäufers verladen die Ware dem Spediteur des Kunden. Unter diesen Bedingungen gilt die Ware durch die Verladung an den ersten Spediteur als dem Kunden geliefert.

3.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware in der im Vertrag festgelegten Menge, Qualität und Ausführung zu liefern, andernfalls ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware in Standardqualität und -ausführung zu liefern, die für den im Vertrag festgelegten Zweck oder, falls dieser Zweck nicht im Vertrag festgelegt ist, für den Zweck, zu denen solche Waren normalerweise verwendet werden, geeignet ist.

3.3. Wenn im Vertrag nicht festgelegt ist, wie die Waren verpackt oder für den Transport bereitgestellt werden sollen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Waren für den Transport auf eine Weise zu verpacken oder vorzubereiten, die für diese Waren in Geschäftsbeziehungen üblich ist, bzw. die in Übereinstimmung mit der Standardverpackungskonfiguration des Verkäufers ist. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle überstandardmäßige Anforderungen an die Verpackung der Waren, (z.B. Verpackungen für Überseetransporte, gegen äußere Witterungsbedingungen beständige Verpackungen usw.) bereits in der Bestellung zu erheben, wobei sich die erhöhten Anforderungen im Gesamtpreis der Waren widerspiegeln können.

3.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen der Waren berechtigt, trägt jedoch die daraus resultierenden zusätzlichen Transportkosten, sofern beide Seiten nichts anderes vereinbaren.

 4. Preis und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlungsweise des Preises ist im Kaufvertrag vereinbart (in der bestätigten Bestellung bzw. in der Proforma-Rechnung oder Rechnung). Die Standardzahlungsbedingung ist die Vorauszahlung, sofern nicht anders vereinbart wurde. Normalerweise wird die Rechnung dem Kunden zusammen mit dem Lieferschein der Ware zugeschickt.

4.2. Wenn dem Kunden eine Zahlungsbedingung mit aufgeschobener Fälligkeit gewährt wird, gilt der Kaufpreis als bezahlt, wenn er auf dem Konto des Verkäufers zugeschrieben wird. Bei verspäteter Zahlung des Kaufpreises vonseiten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % für jeden Verzugstag des geschuldeten Betrags in Rechnung zu stellen.

4.3. Wird eine andere Zahlungsbedingung als Vorauszahlung angewendet, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

4.4. Bei verspäteter Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die bereits vereinbarten Warenlieferungen bis zum Zeitpunkt der Bezahlung aller verspäteten Kundenverpflichtungen (nach dem Fälligkeitstermin) einzustellen. Lieferungen, die wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung der Verpflichtungen des Kunden eingestellt werden, gelten nicht als Nichterfüllung der Verpflichtung vonseiten des Verkäufers.

4.5. Der Kunde wird zum Eigentümer der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Bezahlung ihres vollen Rechnungswertes an den Verkäufer.

 5. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis der Ware nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen ab dem Fälligkeitstag bezahlt wurde. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht des Verkäufers, in gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, bei Verspätung des Verkäufers mit der Lieferung der Ware von mehr als 4 (vier) Wochen ab dem vereinbarten Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.

5.3. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur auf der Grundlage einer schriftlichen Mitteilung möglich, mit Ausnahme von elektronisch vereinbarten Verträgen, von denen ein Rücktritt mit einer Mitteilung in der Form des Vertragsabschlusses möglich ist.

5.4. Der Rücktritt wird wirksam, sobald die Rücktrittserklärung an die andere Partei zugestellt wurde.

 6. Mangelhafte Ware

6.1. Verstößt der Verkäufer gegen die Verpflichtung zur Lieferung von Waren der festgelegten Qualität, Menge und Ausführung, so ist die Ware mangelhaft. Der Verkäufer haftet für den Mangel, den die Ware zu dem Zeitpunkt hat, an dem der Gefahrenübergang betreffend die Ware auf den Kunden übergeht, auch wenn der Mangel erst nach dieser Zeit erkennbar wird. Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und die gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers aus der Gewährleistung für die Qualität der Ware unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Tschechischen Republik (insbesondere dem Handelsgesetzbuch) und werden von den Bestimmungen der Bedingungen nicht berührt.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei der Übernahme zu kontrollieren und bei der Kontrolle feststellbare Mängel spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach der Kontrolle der Ware geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die festgestellten Mängel der Ware nachweislich zu dokumentieren, z.B. durch ein Protokoll, Fotodokumentation usw., die Ware anhand der verfügbaren Identifikatoren (Produktcode, Herstellungsdatum) ordnungsgemäß zu identifizieren und diese Dokumentation dem Verkäufer zu übergeben.

6.3. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an Waren, die durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Wartung oder Reparatur von Waren durch Verstoß gegen die üblichen oder vereinbarten Regeln, Anweisungen des Verkäufers im Katalog des Verkäufers oder in Dokumenten, die dem Kunden zu den Waren übergeben worden sind, entstanden sind.

6.3.1. Als unsachgemäße Lagerung von Waren gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Lagerung unter ungeeigneten klimatischen Bedingungen (direktes Sonnenlicht oder UV-Strahlung, Temperatur über 50 °C, Temperatur unter dem Gefrierpunkt, plötzliche Temperaturänderung, die zur Kondensation von Feuchtigkeit auf der Oberfläche des Produkts oder seiner Verpackung führt, relative Luftfeuchtigkeit über 80 %, erhöhte Staubbildung und direkte chemische Einflüsse), Lagerung des Produkts außerhalb der Originalverpackung bzw. in beschädigter Originalverpackung usw.

6.3.2. Als unsachgemäße Verwendung gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Verwendung des Produkts für Tätigkeiten, die nicht dem ursprünglichen Vorhaben der Produktverwendung entsprechen, beziehungsweise seine Verwendung als Teil einer Vorrichtung, die nicht für die Verwendung mit dem Produkt vorgesehen ist, beziehungsweise nicht mit dem Hersteller konsultiert wurde. Das Produkt darf nicht in standardmäßig ungewöhnlichen Bedingungen oder Umgebungen verwendet werden.

6.3.3. Als unsachgemäße Wartung gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die mechanische und chemische Reinigung des Produkts, das erneute Nachschleifen oder die Reparatur von durch den Gebrauch verursachten Schäden.

6.3.4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an der Ware, die durch unprofessionelle Eingriffe (Reparaturen) am Produkt vonseiten des Kunden, bzw. vonseiten von ihm beauftragten Dritten (z.B. Spediteur) entstanden sind.

6.4. Die Ansprüche des Kunden auf Warenmängel richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches der Tschechischen Republik, die Ansprüche der Kunden, die bei Vertragsschluss nicht im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gehandelt haben, richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik. 

6.5. Im Falle der Geltendmachung eines Mangels an der Ware wird der Verkäufer dem Kunden eine Bestätigung über die Geltendmachung des Mangels ausstellen.

6.6.  Wird die Beanstandung eines Kunden, der bei Vertragsschluss nicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit gehandelt hat, nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt oder einer von den Parteien vereinbarten längeren Frist erledigt, so hat der Kunde die gleichen Rechte, als ob die Leistung des Verkäufers irreparable Mängel hätte.

6.7. Im Falle eines Schadens aufgrund eines Mangels an der Ware ist der Verkäufer verpflichtet, nur den tatsächlichen Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises der mangelhaften Ware zu ersetzen, wenn die Entstehung des Schadens, sein Zusammenhang mit dem Mangel der Ware und die Schadenshöhe ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.

 7. Geschäftsgeheimnis

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die sie bei der Aushandlung und Erfüllung von gegenseitigen Verträgen von der anderen Vertragspartei erhalten, und die als vertraulich bezeichnet werden, als vertraulich zu bewahren, diese Informationen nicht ohne die Zustimmung des Informationsgebers an eine andere Person weiterzugeben und diese Informationen nicht für andere Zwecke als für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, vereinbart mit der anderen Vertragspartei, zu verwenden. Die Informationen des Verkäufers zur Art und zum Charakter der verkauften Waren (verwendetes Material, spezifische Verpackung, Eigenschaften, Qualitätszertifikate, technische Dokumentation und Zeichnungsunterlagen usw.) sowie zu den Geschäftsbedingungen (insbesondere dem Preis der Waren) gelten als eindeutig vertraulich.

 8. Streitschlichtung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eventuelle Streitigkeiten vor allem auf friedlichem Wege zu lösen. Wird der Streit nicht friedlich beigelegt, kann jede der Vertragsparteien die Angelegenheit an das zuständige Gericht oder das Schiedsgericht vorlegen.

8.1. Das Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik wird mit der Beilegung von eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden im Rahmen der Tschechischen Republik beauftragt.

8.2. Das Internationale Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Wien wird mit der Beilegung von eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden im internationalen Handel beauftragt.

 9. Schlussbestimmungen

9.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, auf die sich die Bedingungen beziehen, unterliegen tschechischem Recht. Bei einem unterschiedlichen Wortlaut des Vertrags und der Bedingungen hat die entsprechende Bestimmung des Vertrags Vorrang.

9.2. Die gegenseitigen Vertragsbeziehungen unterliegen nicht dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

9.3. Die Kontaktdaten des Verkäufers sind unter anderem auf der Website www.czechblades.cz dauerhaft zugänglich. Diese Angaben können für die gesamte Kommunikation mit dem Verkäufer verwendet werden, einschließlich möglicher Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln oder Rücktritt des Kunden vom Vertrag.

9.4. Alle in der schriftlichen Dokumentation, auf audiovisuellen Medien oder Audiomedien oder auf der Website des Verkäufers enthaltenen Informationen sind das alleinige Eigentum des Verkäufers. Jedwede Verwendung dieser Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist unzulässig.

9.5. Wenn der Gegenstand der Lieferung des Verkäufers an den Kunden Waren sind, die mit einer der Schutzmarken des Verkäufers (TIGER, TATRA, LEON, SOKOL, LUXOR, Czech Blades INDUSTRIAL) gekennzeichnet sind, ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass sie nicht unberechtigt verwendet oder missbraucht werden, bzw. dem Verkäufer eine solche notwendige Mitwirkung zu leisten, damit er sein Recht auf Schutz des geistigen Eigentums in dem betreffenden geografischen Gebiet oder Tätigkeitsbereich des Kunden geltend machen kann.

9.6. Diese Bedingungen sind ab dem 1. 1. 2020 gültig.


 

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